Sind Geräte länger als 12 Stunden nicht im Netzwerk erreichbar, fallen seitens GE VII IT Aufwendungen zur Störungsbehebung an. Zur Verhinderung von unnötigen Massnahmen, zur Sicherstellung der Integrität des Breitbandkommunikationsnetzwerk und um eine korrekte Anpassung der Konfigurationen der internen Hilfssysteme zu gewährleisten, müssen Rückbauarbeiten spätestens 10 Arbeitstage vor Ausserbetriebnahme einer Komponente dem IT & Kom. Team der GE VII gemeldet und von ihr freigegeben werden.