Das Elektrosicherheitskonzept
• bezweckt die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 12 der Starkstromverordnung SR 734.2.
• regelt die Verantwortlichkeiten und die Personalausbildung im Zusammenhang mit den elektrischen Anlagen.
• definiert Regeln und Prozesse zur Risikobeschränkung im Innern der Organisation und nach aussen um Gefährdungen für Dritte zu vermeiden.
• ist auf die Risiken im Bereich Elektrizität fokussiert, zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
• bezweckt eine hohe Verfügbarkeit aller elektrischen Anlagen