Das Elektrosicherheitskonzept

• bezweckt die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 12 der Starkstromverordnung SR 734.2.

• regelt die Verantwortlichkeiten und die Personalausbildung im Zusammenhang mit den elektrischen Anlagen.

• definiert Regeln und Prozesse zur Risikobeschränkung im Innern der Organisation und nach aussen um Gefährdungen für Dritte zu vermeiden.

• ist auf die Risiken im Bereich Elektrizität fokussiert, zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

• bezweckt eine hohe Verfügbarkeit aller elektrischen Anlagen