Dieses Merkblatt dient allen Beteiligten zur Umsetzung eines einheitlichen Standards der Induktionsschleifen in der GEVII. Ausführungen, welche aus irgendwelchen Gründen nicht nach diesem Merkblatt ausgeführt werden können, sind vorgängig schriftlich dem Planer mitzuteilen und durch die GEVII genehmigen zu lassen. Arbeiten, welche nicht dem vorgegebenen Standard entsprechen, müssen vom Verursacher auf eigene Kosten Instand gestellt werden.