Diese Vereinbarung regelt einen allfälligen notwendigen Zugriff auf das UeLS und angeschlossener Bereichsrechner durch den Fachplaner resp. die Projektleitung.

Anmerkung: Der Lieferant eines Bereichsrechners hat, gemäss Definition im Dokument Benutzerkonzept Bereichsrechner, bereits Zugriff auf den Bereichsrechner und benötigt diese Vereinbarung nicht.